Das neue ElWG – was sich für Energiegemeinschaften ändert

Seit 1. Oktober 2026 gilt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Es ersetzt die bisherigen Regeln für Energiegemeinschaften aus EAG und ElWOG – und macht gemeinsames Stromteilen in Österreich einfacher und vielfältiger.
Vier Wege, Strom zu teilen
Peer-to-Peer-Vertrag: Strom direkt an Nachbarn, Familie oder Betriebe verkaufen oder verschenken – ohne Verein, per Vertrag.
Energiegemeinschaft (EEG/BEG): die bewährte Gemeinschaft als Verein oder Genossenschaft, künftig auch über mehrere Netzbetreiber hinweg.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Strom vom eigenen Dach für alle im Haus – künftig auch über den Verteilerkasten.
Eigenversorgungsanlage: eigenen PV-Strom an einen zweiten Standort schicken, etwa an den Zweitwohnsitz oder eine Filiale.

Nähe zahlt sich aus
Wer im Standort-, Lokal- oder Regionalbereich teilt, zahlt weniger Netzentgelt – egal welches Modell. Die neuen Reduktionen legt die E-Control voraussichtlich ab 1. Jänner 2027 fest. Bis dahin profitieren weiterhin nur lokale und regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
Was bestehende Energiegemeinschaften tun müssen
Eure Gemeinschaft bleibt bestehen – eine Neugründung ist nicht nötig. Ab 100 kW Erzeugungsleistung gelten aber neue Pflichten: Allgemeine Lieferbedingungen, ein Informationsblatt für neue Mitglieder, eine verständliche Rechnung mindestens einmal jährlich und das Recht auf Monatsrechnung. Prüft daher Statuten und Verträge. Mit efy unterstützen wir euch dabei.
Gut zu wissen
Bis zu 5 Modelle gleichzeitig: Die Mehrfachteilnahme gilt jetzt für alle Bürgerenergie-Modelle.
Vorübergehend gilt: neue Modelle nur mit Zählpunkten beim selben Netzbetreiber. Netzgebietsübergreifend voraussichtlich ab April 2027.
Euer Stromliefervertrag bleibt bestehen. Euer Lieferant darf nur sachlich gerechtfertigte Mehrkosten weitergeben.
Fragen zum ElWG oder zur Umstellung eurer Energiegemeinschaft? Meldet euch bei uns – wir beraten euch gerne.




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