Was sind gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen?
In einer GEA wird selbst erzeugter Strom (z.B. PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren Teilnehmer:innen genutzt. Dabei müssen alle Beteiligten und auch die Anlage selbst an dieselbe Hauptversorgungsleitung angeschlossen sein. Das öffentliche Stromnetz wird nicht genutzt. Eine GEA macht es also möglich, dass sich Bewohner von Mehrfamilienhäusern, Nutzer von Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenzuschließen, um gemeinschaftlich Strom zu erzeugen und zu nutzen.
GEAs können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden. Damit sind sie Vorreiter und Wegbereiter der Energiegemeinschaften.

GEA auf einen Blick
Anzahl Teilnehmer:innen
mindestens 2
Art der Teilnehmer:innen
Natürliche & Juristische Personen
Energieart
Ausrichtung auf Strom als Energieart
Rechtsform erforderlich?
Nein
Rechtliche Vorgaben
Errichtungs- und Betriebsvertrag laut §16a Abs 4 (ElWOG)
Finanzielles
100% Entfall der Netzentgelte und Abgaben
Räumliche Grenzen
Innerhalb eines
Gebäudes

GEA im Detail
01
Lokal
Die GEA ermöglicht es mehreren Parteien eines Gebäudes, den vor Ort erzeugten Strom direkt zu nutzen, ohne das öffentliche Netz zu verwenden. Das macht die Nutzung erneuerbarer Energiequellen besonders effizient.
02
Gemeinsame Nutzung
Die Teilnehmer:Innen teilen sich eine gemeinsame Erzeugungsanlage, die auf dem Dach des Gebäudes oder am Grundstück installiert ist. Dabei wird dieselbe Hauptleitung genutzt und alle sind über ein internes Netzwerk verbunden.
03
Vielfalt
Die GEA kann verschiedene erneuerbare Technologien umfassen. Dies ermöglicht eine flexible und nachhaltige Energieerzeugung. Auch bei Betriebsmodell und Finanzierung gibt es viele Möglichkeiten.
04
Kooperation
Im Gegensatz zur EEG oder BEG ist für eine GEA keine eigene Rechtsform erforderlich. Das macht die gemeinsame Nutzung und Verwaltung der Erzeugungsanlage noch einfacher.

Die Vorteile
Kosten sparen
In einer GEA wird Strom direkt vor Ort erzeugt und verbraucht. Das öffentliche Netz wird dabei nicht genutzt, deshalb wird gespart, und zwar bei Energiekosten, Netzentgelten und Steuern.
Verbrauch optimieren
Die gemeinsame Nutzung des Stroms innerhalb des Gebäudes steigert den Eigenverbrauch und damit auch die Wirtschaftlichkeit & Rentabilität der Anlage.
Gebäude aufwerten
Die Möglichkeit, kostengünstigen Strom aus einer eigenen PV-Anlage zu nutzen, macht Wohnhäuser attraktiver für seine Bewohner. Bei Bürogebäuden oder Einkaufszentren unterstreicht die Nutzung von selbst-erzeugtem, grünem Strom auch das umweltbewusste Image.
Unabhängigkeit und Flexibilität
Jede Partei in Gebäuden mit einer GEA hat die freie Wahl, sich der Gemeinschaft anzuschließen. Neben dem Strom, der aus der GEA kommt, besteht die Energieversorgung über das öffentliche Stromnetz weiter. Dabei kann dann jede:r Endverbraucher:in den Stromlieferanten frei und unabhängig von den anderen wählen.

Betrieb
Es gibt verschiedene Betriebsmöglichkeiten für eine GEA. Welche davon am besten passt, hängt von der Besitzstruktur des Gebäudes und den finanziellen Möglichkeiten der Beteiligten ab.
01
Gebäudeeigentümer:in – Mieter:in
Der/die Gebäudeeigentümer:in errichtet und betreibt die PV-Anlage. Der erzeugte Strom wird den Mieter:innen bereitgestellt. In der Regel übernimmt der/die Eigentümer:in die Finanzierung. Zwischen Betreiber:in und Teilnehmenden besteht eine Vereinbarung.
02
Bewohner:innenverein
Die Beteiligten gründen einen Verein, der das Dach anmietet und die Anlage betreibt. Finanzierung, Pflichten und Erträge liegen beim Verein. Auch Tarifgestaltung und Energieaufteilung werden vom Verein festgelegt. Die Eigentumsgemeinschaft hat lediglich die Rolle des Verpächters.
03
Wohungseigentümer:innengemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt mit Mehrheit den Bau einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. Alle Bewohner:innen können teilnehmen, die Investition tragen die Eigentümer:innen.
04
WEG Einzelanlage
Einzelne oder alle Eigentümer:innen errichten und betreiben eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage am Wohnungseigentumsobjekt. Für die Umsetzung ist ein einstimmiger Beschluss der WEG notwendig, also die Zustimmung aller Miteigentümer:innen.
05
Externer Dienstleister
Ein externer Anbieter pachtet das Dach, errichtet und betreibt die Anlage. Die Bewohner:innen beziehen Strom zu einem festgelegten Preis. Die Finanzierung erfolgt durch den Dienstleister, die Zusammenarbeit wird vertraglich geregelt.
06
Gemeinschaftliche Nutzung gemäß ElWOG § 16a
Familien oder kleinere Erzeugergemeinschaften gründen eine GEA, um unkompliziert Strom gemeinsam zu nutzen. Es müssen lediglich die Mindestanforderungen nach § 16a ElWOG erfüllt werden – eine Vereinsgründung oder aufwendige Strukturen sind nicht notwendig. Die Finanzierung übernehmen in der Regel die Eigentümer:innen.
Finanzierung
Auch in Sachen Finanzierung gibt es bei einer GEA verschiedene Möglichkeiten
01
Finanzierung durch Gebäudeeigentümer:in
Der/die Gebäudeeigentümer:in tätigt die Investition in die Erzeugungsanlage. Die Finanzierung kann auch über Rücklagen erfolgen.
In Genossenschaftswohnungen besteht die Möglichkeit, die Finanzierung über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) zu realisieren.
Bei einer Wohnungseigentümer:innengemeinschaft ist die Finanzierung aus den Rücklagen machbar, wenn die Anlage allen Eigentümer:innen zugutekommt. Reichen die vorhandenen Rücklagen nicht aus, ist eine zusätzliche Finanzierung durch die teilnehmenden Eigentümer:innen erforderlich.
02
Finanzierung durch Teilnehmende
Teilnehmer:innen investieren zusammen in die Erzeugungsanlage – zum Beispiel durch einen Verein. Diese finanzielle Beteiligung erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Investition kann durch einen speziellen Stromtarif für die Investor:innen kompensiert werden.
03
Finanzierung durch Dritte
Hier tätigt der externe Dienstleister bzw. Energieversorger die Investition in die Erzeugungsanlage und verpachtet sie dann oder vermarktet den Strom an die Teilnehmenden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich Teilnehmer:innen an der Finanzierung beteiligen.

Dein Weg zur GEA
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Wir unterstützen dich mit unserer intuitiven Checkliste & unserer Beratung Schritt für Schritt bei der Gründung deiner GEA.
01
Erste Überlegungen, Teilnehmer festlegen & Zustimmung Hausverwaltung & Eigentümer einholen
02
Betriebsmodell wählen
03
Anlagenerrichter auswählen oder bei bestehender Anlage Eigentumsverhältnisse klären
04
Verträge abschließen & Marktkommunikation aktivieren

